Vorvertragliche Informationspflichten
ANHANG II – Teil E
Standardinformationsblatt für den Fall, dass der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 Buchstabe b der Pauschalreiserichtlinie (§ 2 Abs. 5 Z 1 lit. b PRG) vermittelt, nicht ein Beförderer ist, der ein Ticket für eine Hin- und Rückbeförderung verkauft
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über diesen Link/diese Links können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist unser Unternehmen/das Unternehmen GTOUR genusstouren e.U. nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Bei der Buchung zusätzlicher Reiseleistungen über diesen Link/diese Links innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung durch unser Unternehmen/das Unternehmen GTOUR genusstouren e.U. werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt GTOUR genusstouren e.U. über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an XY für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von GTOUR genusstouren e.U. nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.
Weiterführende Informationen zum Insolvenzschutz
https://www.gtour-reisen.com/vorvertragliche-informationspflichen-standardinformationsblatt-2e/
Durch Anklicken des Hyperlinks erhält der Reisende die folgenden Informationen:
GTOUR genusstouren e.U. hat eine Insolvenzabsicherung mit ÖHT Österreichische Hotel und Tourismusbank GmbH abgeschlossen.
Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren (ÖHT Österreichische Hotel und Tourismusbank GmbH, 1010 Wien, Parkring 12A, eMail: oeht@oeht.at, Tel.Nr.: +43 1 515300), wenn ihnen Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz von GTOUR genusstouren e.U. verweigert werden.
Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als GTOUR genusstouren e.U., die trotz der Insolvenz des Unternehmens GTOUR genusstouren e.U. erfüllt werden können.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form
https://www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz
(Achtung! Braucht manchmal etwas länger zum laden)
Hier gibt es das Standardinformationsblatt Anhang II Teil E als pdf zum download.
Insolvenzabsicherung gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie: Garant ist die ÖHT Österreichische Hotellerie- und Tourismusbank, Parkring 12a, 1010 Wien. Die Reisegelder sind zu 100 % abgesichert, daher gilt eine frei bestimmbare Höhe der Anzahlung. Abwickler ist im Auftrag der ÖHT Österreichische Hotellerie- und Tourismusbank, Parkring 12a, 1010 Wien, die TVA-Tourismusversicherungagentur GmbH, 1030 Wien, Baumannstrasse 9, 24h-Notfallnummer: +43 1 36190770, Fax: +43 1 361907725, eMail: abwicklung@tourismusversicherung.at. Meldung innerhalb von 8 Wochen. Es gelten die verbindlichen Allg. Reisebedingungen der neuesten Fassung sowie besondere Stornobedingungen. Veranstalternummer 2016/008. FN 301337v, Gerichtsstand Wien.